Anfang August wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern das jagdrechtliche Verbot der Jagdausübung mit Schalldämpfern gelockert.

Im IMS vom 4. August diesen Jahres (Gz.: IE4-2132.18-38) werden die unteren Jagdbehörden angewiesen, Anträge auf Erteilung einer jagdrechtlichen Zulassung von Schalldämpfern für die Jagdausübung mit Jagdlangwaffen positiv zu verbescheiden. Der BJV hat auf seiner Seite eine kurze Zusammenfassung veröffentlicht (Link).

Am 24. August 2015 wurde das oben genannte Schreiben durch eine weitere IMS ergänzt bzw. konkretisiert. Unter anderem wird der Erwerb und die Aufbewahrung von Schalldämpfern näher ausgeführt.