Schalldämpfer in Bayern
Am 28. 11. 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Schalldämpfer auf dem Jagdgewehr nicht erforderlich sind, weil es andere Gehörschutzmöglichkeiten für Jäger gibt. Das heißt, damit wäre es nicht mehr möglich, einen Schalldämpfer fürs Gewehr zu beantragen. Der Präsident des Bayerischen Jagdverbands, Prof. Dr. Jürgen Vocke, hat sich deshalb zu einem …