Waffenrechtliche Freigabe von Schalldämpfern zur Jagdausübung
Anfang August wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern das jagdrechtliche Verbot der Jagdausübung mit Schalldämpfern gelockert. Im IMS vom 4. August diesen Jahres (Gz.: IE4-2132.18-38) werden die unteren Jagdbehörden angewiesen, Anträge auf Erteilung einer jagdrechtlichen Zulassung von Schalldämpfern für die Jagdausübung mit Jagdlangwaffen positiv zu verbescheiden. Der BJV hat auf …