Freisprechung der Jungjäger bei der Deutschen Waidmannsgilde

Der Brauch des sog. Jägerschlags geht auf die „Wehrhaftmachung“ der Jägeranwärter in früherer Zeit zurück. Damals musste jeder Jägerlehrling (heute würde man AZUBI sagen) das Handwerk der Jagd in einer 3-jährigen Lehre bei einem Dienstherren erlernen.

Dabei war das 1.Jahr für die Betreuung der Jagdhunde bestimmt. Im 2. Jahr war die jagdliche und forstliche Ausbildung in den Bereichen, Hund/Wild/Holz und Schießen angesagt.
Im 3. Jahr durfte sich der Jagdanwärter „Jagerbursche“ nennen.

Nach Abschluß der 3 Jahre wurde der Jagdanwärter(in) im Rahmen einer Feier vom Lehrherrn mit folgenden Worten der Jägerschlag verliehen:

Der erste Schlag soll Dich zum Jäger weih`n.
Der zweite Schlag soll Dir die Kraft verleih`n zu üben stets das Rechte.
Der dritte Schlag soll Dich verpflichten nie auf die Jägerehre zu verzichten.

                         

Die feierliche Freisprechung ist ein würdiger Abschluss der Jungjägerausbildung.

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