Allgemeinverfügung bezüglich Schalldämpfer und Nachtsichttechnik

Hinter diesem sperrigen Titel verbirgt sich eine sehr weitreichende Änderung und enorme Reduzierung der Bürokratie!
Das Landratsamt München, und hier Vorsicht, dies gilt nur für den Landkreis München, hat eine Allgemeinverfügung (29.05.2020) veröffentlicht:
  • In Einschränkung des Verbots des Art. 29 Abs. 2 Nr. 7 BayJG ist es gestattet, Schalldämpfer mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung bei der Jagdausübung in allen Jagdrevieren (einschließlich dem jagdlichen Übungsschießen) im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes München –Untere Jagdbehörde– zu verwenden.
  • Ferner wird es den Jagdscheininhabern aus dem Zuständigkeitsbereich des LandratsamtesMünchen –Untere Jagdbehörde– in Einschränkung des Verbots des Art. 29 Abs. 2 Nr. 7 BayJG innerhalb ganz Bayerns gestattet, bei der Jagdausübung (einschließlich dem jagdlichen Übungsschießen) Schalldämpfer mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung zu verwenden.

Dies bedeutet in einfachen Worten:

Keine Einzelfallgenehmigung mehr nötig für Schalldämpfer!

Außerdem gab es noch eine weitere Allgemeinverfügung:
  • In Einschränkung des Verbots des § 19 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a) BJagdG ist es im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorschriften Inhabern eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Abs. 2 BJagdG gestattet,
    • künstliche Lichtquellen,
    • Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels und
    • Nachtzielgeräte, die einen Bildumwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen,

    wobei ausschließlich die waffenrechtlich gemäß § 40 Abs. 3 Satz 4 des Waffengesetzes (WaffG) zulässigen Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze erfasst sind, sowohl in Verbindung mit einer Jagdlangwaffe als auch ohne Verbindung zu einer Jagdlangwaffe in allen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes München –Untere Jagdbehörde– gelegenen Jagdrevieren für die Bejagung von ausschließlich Schwarzwild zu verwenden.
    Die Erlaubnis gilt zudem für das An- und Einschießen in den betreffenden Jagdrevieren sowie für das Übungsschießen auf Schießständen.

Auch hier in einfachen Worten:
Keine Einzelfallgenehmigung mehr nötig für den Nachtsichttechnikeinsatz bei der Schwarzwildbejagung!
Für die Stadt München hat das KVR eine Allgemeinverfügung zum Thema Schalldämpfer bereits veröffentlicht. Die geringen Schwarzwildstrecken im Stadtgebiet München erfordern derzeit laut KVR dort keine Allgemeinverfügung bezüglich Nachtsichttechnik.