Jagd und Ausgangssperre

Viele fragen sich, ob mit der aktuellen Ausgangsperre ab 22:00 Uhr auch die Jagd davon betroffen ist… Hier können wir Entwarnung geben!

Die Ausübung der Jagd auf Schalenwild während der nächtlichen Ausgangssperre stellt einen Ausnahmegrund i. S. d. § 26 Nr. 6 der 12. BayIfSMV dar. Damit wird eine effektive Bejagung von Rehböcken und Schmalrehen sowie von Schwarzwild sichergestellt. Ebenso ist der Aufenthalt im Freien zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr zum Bergen von Wildunfällen begründet.

Das offizielle Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten belegt dies schwarz auf weiß.

In diesem Sinne,

Waidmannsheil!