Was darf der Jäger in Zeiten von Corona?

Schon bald geht die neue Jagdsaison los, da fragen sich manche Jäger, was jagdlich derzeit erlaubt ist und was nicht.
Hier ein kleiner Überblick:

Grundsätzlich darf die Jagd weiter ausgeübt werden, aber nicht als Gesellschaftsjagd oder Drückjagd mit vielen Personen. Erlaubt ist der Einzelansitz, aber auch das Bauen oder Ausbessern von jagdlichen Einrichtungen, das Ausbringen von Salzlecken, das Kehren von Pirschsteigen das Einzäunen von Flächen gegen Wildverbiss oder der Anbau von Wildäckern. Auch die Vermarktung von Wildfleisch ist erlaubt.

Diese Tätigkeiten sollten wenn möglich alleine oder mit Mitgliedern aus dem eigenen Haushalt ausgeführt werden. Ist das nicht möglich, so können diese Tätigkeiten auch in kleinen Gruppen ausgeführt werden, wobei dabei immer auf den notwendigen Abstand ( 1,50 m) und das Tragen eines entsprechenden Mund- und Nasenschutzes zu achten ist. Auch das Tragen von Handschuhen ist zu empfehlen.

Ganz allgemein gilt: Jagen in Gruppen oder Zusammenkünfte nach der Jagd, z.B. auf der Jagdhütte sind nicht erlaubt. Informationsaustausch zwischen den Jagdkameraden kann auch immer über das Handy erfolgen.

Barbara Frank, Gildemeisterin