Für unsere Jägerausbildung haben wir stets Referenten, die mit ihrem Fachgebiet sehr gut vertraut sind und somit den zukünftigen Jägern das Wissen kompetent und nachhaltig vermitteln können.
Wir möchten hier auf unserer Webseite aber ab jetzt die gesamte Jägerschaft über interessante Themen aus den Fachgebieten informieren! Hierzu startet unsere Gildemeisterin Barbara Frank, ihres Zeichens Rechtsanwältin spezialisiert auf Jagd-, Waffen- und Naturschutzrecht, mit einem Hinweis hinsichtlich Wildschaden.

Wildschäden an Biogasmais

Wildschäden an Maispflanzen, die der Biogasgewinnung dienen, sind dann nicht wildschadensersatzpflichtig, wenn im Jagdpachtvertrag geregelt ist, dass Wildschäden nur an landwirtschaftlich genutzten Flächen ersatzpflichtig sind. Biogasmais dient der Energiegewinnung und ist insoweit keine typische landwirtschaftliche Nutzung.

Steht im Jagdpachtvertrag ganz allgemein, dass Wildschäden ersatzpflichtig sind, dann kann auch der Biogasmais unter diese Ersatzpflicht fallen.

Barbara Frank, RAin, Gildemeisterin