Am 28. 11. 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Schalldämpfer auf dem Jagdgewehr nicht erforderlich sind, weil es andere Gehörschutzmöglichkeiten für Jäger gibt. Das heißt, damit wäre es nicht mehr möglich, einen Schalldämpfer fürs Gewehr zu beantragen.

Der Präsident des Bayerischen Jagdverbands, Prof. Dr. Jürgen Vocke, hat sich deshalb zu einem Dringlichkeitsgespräch mit Innenminister Joachim Herrmann getroffen und so vieles für die bayerischen Jäger klären können.

Für das Bayerische Innenministerium bestehen an der Richtigkeit der Entscheidungsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts erhebliche Zweifel. Denn ein Gehörschutz am Ohr sei weder für alle Jäger noch für alle Jagdarten geeignet. Außerdem werde das Problem der Lärmbelastung für Treiber, Hundeführer, Hunde, Anwohner und Erholungsverkehr durch den Einsatz von Gehörschutz nicht gelöst.

In Bayern werden somit auch weiterhin Schalldämpfer genehmigt!

Am effektivsten, so heißt es im bayerischen Innenministerium, können gesundheitsgefährdende Emissionen an der Lärmquelle reduziert werden, also wenn der Mündungsknall durch einen Schalldämpfer abgemildert wird. Deshalb gibt das Urteil für Innenminister Herrmann keinen Anlass, die derzeitige Verwaltungspraxis in Bayern zu ändern. Dies wurde vom bayerischen Innenministerium bereits allen Waffenbehörden in Bayern mitgeteilt.

Für uns Jäger heißt das, es bleibt erst einmal alles so wie es ist.